
Telekom-Vertrag kündigen – so klappt’s ohne Stress
Kündigen – aber richtig. Wenn Sie Ihren Telekom-Vertrag loswerden möchten, geht das heute einfacher als gedacht. Ob Handy, Festnetz oder TV: Wir erklären, wie’s geht. Schritt für Schritt und ohne Bürokratie.
Kurz erklärt
Seit 2022 läuft die Kündigung bei der Telekom einfacher als je zuvor. Auf der Website finden Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton, der Sie direkt zum Formular führt. Eine Unterschrift brauchen Sie nicht mehr. Die Bestätigung kommt in der Regel innerhalb weniger Tage.Das erfahren Sie hier
- Welche Kündigungsfristen bei der Telekom gelten
- Wie Sie Ihren Vertrag online kündigen können
- Was Sie bei Handy-, Festnetz oder MagentaTV-Verträgen beachten sollten
- Wie die Rufnummernmitnahme funktioniert
- Praktische Tipps für eine stressfreie Kündigung
Telekom-Vertrag kündigen: Schritt für Schritt
- Zur Telekom-Website: Öffnen Sie die offizielle Kündigungsseite.
- Bereich auswählen: Wählen Sie den entsprechenden Button: „Festnetz“, „Mobilfunk” oder „TV ohne Telekom Internet”.
- Formular ausfüllen: Geben Sie alle erforderlichen Daten ein.
- Absenden: Nun müssen Sie nur noch auf den Button „Jetzt kündigen“ klicken.
- Fertig: Ihre Kündigungsbestätigung erhalten Sie innerhalb weniger Tage per E-Mail oder Post.
Kündigungsfristen bei der Telekom im Überblick
| Vertragsart | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Verlängerung |
| Mobilfunk (vor 1.12.2021) | 24 Monate (vereinzelt 12 Monate) | 3 Monate | Automatische Verlängerung um bis zu 12 Monate |
| Mobilfunk (ab 1.12.2021) | 12 oder 24 Monate | 1 Monat | Nach Laufzeit monatlich kündbar |
| Prepaid (MagentaMobil Prepaid) | Keine feste Laufzeit | Keine | Verlängerung nur bei ausreichend Guthaben |
| Festnetz / Internet | 12 oder 24 Monate | 1 Monat | Nach Laufzeit monatlich kündbar |
| MagentaTV | 1 bis 24 Monate | 1 Monat | Nach Laufzeit monatlich kündbar |
- Tragen Sie sich die Kündigungsfrist am besten gleich in den Kalender ein, damit sich Ihr Vertrag nicht ungewollt verlängert.
Besonderheiten bei Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Sie wechseln zu einem neuen Anbieter? Gut zu wissen, dass Sie Ihren Telekom-Vertrag nicht selbst kündigen müssen. Ihr neuer Anbieter erledigt das für Sie und kümmert sich um die Rufnummernmitnahme. Geben Sie bei Ihrem neuen Anbieter an, dass es sich um einen Anbieterwechsel handelt. Ihre Rufnummer können Sie jederzeit kostenlos mitnehmen – während der Laufzeit, zum Vertragsende oder auch danach.- Für eine Portierung aus einem laufenden Vertrag benötigen Sie ein sogenanntes Opt-In.
- Zum oder nach Vertragsende beauftragen Sie die Mitnahme bei Ihrem neuen Anbieter, sobald Sie die Kündigungsbestätigung der Telekom erhalten haben.
Wenn Sie Ihre Meinung ändern
Sie haben gekündigt, möchten aber doch bleiben? Kein Problem. Die Telekom bietet eigene Formulare zur Rücknahme der Kündigung.Tipps zur Telekom-Kündigung
- Online geht’s am schnellsten: Der Kündigungsbutton auf der Telekom-Website erspart Ihnen den Gang zur Post. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.
- Nummer behalten? Dann rechtzeitig das Opt-In beantragen, sonst kann die Rufnummer nicht übertragen werden.
- Mietgeräte nicht vergessen: Router oder MagentaTV-Receiver müssen nach Vertragsende zurück. Die Rücksendeinfos finden Sie hier.
- Beim Anbieterwechsel: Kündigen Sie nicht selbst; das erledigt Ihr neuer Anbieter für Sie.
- Bestätigung aufbewahren: Nach der Kündigung bekommen Sie eine E-Mail oder einen Brief. Unbedingt aufbewahren, falls später Rückfragen kommen!
Fazit
Keine Lust auf Papierkram? Verständlich. Zum Glück geht die Telekom-Kündigung inzwischen ganz bequem online. Ein paar Klicks, Formular ausfüllen, fertig. Nur Fristen und Bestätigung im Blick behalten, dann klappt es reibungslos.Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich meinen Telekom-Vertrag kündigen?
Am besten online: Füllen Sie das Kündigungsformular aus und schicken Sie es ab. Wenn Sie möchten, können Sie auch per Kontaktformular oder in einem Telekom-Shop in Ihrer Nähe kündigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Telekom?
Für Verträge nach Dezember 2021 gilt eine Frist von einem Monat, ältere Verträge haben meist drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind alle Verträge monatlich kündbar.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
Nein, das übernimmt Ihr neuer Anbieter. Das gilt auch für die Mitnahme Ihrer Rufnummer.

